Versicherungen

Keine oder falsche Absicherungen k�nnen im schlimmsten Fall drastische finanzielle und existenzielle Folgen mit sich bringen. Eine genaue Betrachtung Ihrer Versicherungssituation und eine Soll- und Habenaufstellung, am besten mit einem kompetenten Fachmann, ist von Zeit zu Zeit sinnvoll und ratsam. So k�nnen Sie sich immer sicher sein, optimal abgesichert zu sein und dennoch nicht mehr Geld zu bezahlen, als unbedingt notwendig ist.

Im Sinne des Versicherungsprinzips zahlen viele Menschen regelm��ig einen bestimmten Geldbetrag in einen gemeinsamen Geldtopf. Der Geldtopf ist in diesem Fall die jeweilige Versicherung. Da der Risikofall nicht bei jedem eintreten wird, reichen die geleisteten Beitr�ge aus, um im Schadensfall Leistungen erbringen zu k�nnen. Das gilt jedoch nur f�r Risiken, die statistisch absch�tzbar sind und bei denen die ben�tigten Beitr�ge versicherungsmathematisch berechnet werden k�nnen. Die gemeinsame Risiko�bernahme kann nur funktionieren, wenn genau vorhersehbar ist, wie gro� das jeweilige Risiko ist und welche Kosten dadurch entstehen k�nnen.

Kapitalgedeckte Versicherungen

Bei kapitalgedeckten Versicherungen werden die Sparanteile aus den Beitr�gen in anderen Anlageformen angelegt. Es kommt zu einer Ansparung inkl. einer Verzinsung. Hiermit werden dann die laufenden und k�nftigen Leistungen in entsprechender H�he abgedeckt und bezahlt. Bei der Kapitaldeckung wird zwischen dem Anwartschaftsverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren im weiteren Sinne unterschieden.

Unter Ber�cksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeit und der zu erwartenden Kapitalverzinsung wird bei dem sogenannten Anwartschaftsverfahren die H�he des ben�tigten Deckungskapitals berechnet. Hieraus resultiert dann die H�he der Beitr�ge. Aus dem Deckungskapital werden dann alle Leistungen bezahlt.

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Mischform zwischen Anwartschaftsverfahren und dem sogenannten Umlageverfahren. Hier wird das ben�tigte Deckungskapital durch die Umlage auf alle Beteiligten finanziert. Der Kapitalstock ist hier jedoch geringer als im Anwartschaftsverfahren, da hieraus lediglich bereits eingetretene Versicherungsf�lle bedient werden. Alle laufenden und k�nftigen Versicherungsf�lle werden aus Umlagen bedient.

Umlageverfahren

Beim Umlageverfahren werden die zu erbringenden Leistungen direkt aus den Beitr�gen gezahlt. Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, wo ein Teil der Beitr�ge angespart und verzinst wird. Beim Umlageverfahren richtet sich die H�he der Beitr�ge nach den Kosten der erbrachten Leistungen. Einkommensabh�ngige Bemessungsrichtlinien sorgen hier daf�r, dass die Beitr�ge weder zu hoch noch zu niedrig sind. Das Umlageverfahren wird im Sozialversicherungsbereich, speziell bei der Altersvorsorge, angewandt. Aber auch in den Bereichen von Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Am Beispiel der Rente bedeutet Umlageverfahren, die j�ngere Generation zahlt Beitr�ge, aus denen direkt die Renten der �lteren Generation gezahlt werden. Das hei�t aber auch, zu Beginn dieses Verfahrens gab es f�r die ersten Zahlungsempf�nger einen Einf�hrungsgewinn. Das bedeutet, obwohl diese Menschen nichts eingezahlt hatten, waren sie die ersten, die Leistungen erhielten. Es war quasi eine Art Geschenk. Hierdurch entstand f�r die nachfolgenden Generationen die sogenannte inh�rente Schuld, die Anfangsschuld. Zwar wird diese immer wieder durch die Beitr�ge abgebaut, durch Leistungen entstehen jedoch immer wieder neuen Schulden. Die Inh�rente Schuld bleibt bestehen.

Aufgrund der demographischen Ver�nderungen, der hohen Arbeitslosenquote und der sinkenden L�hne kommt es bei dem Umlageverfahren jedoch immer wieder zu Problemen. Es werden mehr Leistungen ben�tigt als Beitr�ge gezahlt werden. Dies kann dann zur Folge haben, dass die Beitr�ge f�r den Einzelnen steigen. Auch Steuermittel wurden schon eingesetzt, um diese L�cken zu schlie�en. Aufgrund dieser st�ndigen Ver�nderungen bleibt auch die inh�rente Schuld nie gleich, sie ist variabel. Verschwinden wird diese Schuld jedoch nicht, sie steigt und f�llt lediglich mit den jeweiligen Gegebenheiten.

Sparversicherungen/Versicherungssparen

Unter einer Sparversicherung versteht man im Allgemeinen einen Sparvertrag, der von einem Versicherungsunternehmen angeboten wird. Oft sind es die sogenannten Lebensversicherer, die solche Vertr�ge anbieten. Das Prinzip einer solchen Sparversicherung ist �hnlich der einer kapitalbildenden Lebensversicherung, nur das hier der Risikoanteil fehlt. W�hrend bei einer Kapitallebensversicherung sowohl das Todesrisiko abgesichert wird, aber auch eine Ansparung erfolgt, so geht es bei der Sparversicherung nur um das Sparvorhaben, nicht aber um eine Absicherung eines Risikos. Somit sind Sparversicherungen keine Versicherungsgesch�fte im eigentlichen Sinne. Vielmehr sind es Sparvertr�ge.

Sparversicherungen werden auch als Versicherungssparen bezeichnet. In Deutschland ist diese Form des Sparens jedoch kaum verbreitet. Vielmehr sind solche Vertr�ge von Lebensversichern in der Schweiz oder auch in Frankreich zu finden.

Versicherungsvermittler

Bei den Versicherungsvermittlern unterscheidet man zwischen Einfirmenvertretern und Mehrfirmenvertretern. Einen Unterschied macht es auch, ob der jeweilige Vermittler selbst�ndig t�tig ist oder bei einer Versicherungsagentur fest angestellt ist.

Versicherungsvertreter

Ein normaler Versicherungsvertreter wird auch als Einfirmenvertreter bezeichnet. Ob selbst�ndig oder angestellt, ein Versicherungsvertreter vertritt in diesem Fall immer die Interessen einer einzigen Versicherung. Seine Aufgabe ist es, dem Kunden Produkte dieser Versicherungsgesellschaft zu verkaufen. Vertraglich hat sich der Versicherungsvertreter gegen�ber dieser einen Versicherungsagentur verpflichtet. Er muss die Ziele und Interessen dieser Gesellschaft verfolgen.

Ist ein Versicherungsvermittler als Angestellter t�tig, so haftet im Schadensfall der Arbeitgeber f�r eventuell entstandene Sch�den oder falsche Beratungen. Dennoch muss auch ein angestellter Versicherungsvertreter hier seiner Beratungs- und Dokumentationspflicht nachkommen. Ist ein Versicherungsvertreter selbst�ndig, so muss er in jedem Fall eine Beraterhaftpflicht nachweisen, die im Fall der F�lle eben f�r ihn haftet. Ob selbst�ndig oder angestellt, im Kundengespr�ch muss sich der Versicherungsvertreter immer korrekt vorstellen und darlegen, f�r wen und in welchem Interesse er arbeitet und t�tig ist.

In Zusammenarbeit mit einem Einfirmenvertreter hat der Kunde nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Zum einen handeln solche Versicherungsvertreter im Interesse der jeweiligen Versicherung und weniger im Interesse des Kunden. Ein weiterer Nachteil, da ein Einfirmenvertreter nur f�r eine Gesellschaft arbeitet, hat der Kunde hier keine Vergleichsm�glichkeiten und Alternativen. Die Folgen sind hier dann oft erh�hte Beitr�ge und teurere Versicherungen. Auch sogenannte B�ndelrabatte, die gerne beim Abschluss mehrere Versicherungen angeboten werden, k�nnen diesen Nachteil nicht korrigieren.

Mehrfachagenten

Mehrfachagenten oder auch Mehrfirmenvertreter vertreten die Interessen mehrerer Versicherungsgesellschaften. Meist handelt es sich hierbei um Versicherungsvermittler von 2-3 verschiedenen Versicherungen. Wie auch beim Einfirmenvertreter handelt auch der Mehrfachagent im Auftrag und f�r den Versicherer. Das bedeutet, auch hier kommen das Kundenwohl und das Kundeninteresse erst an zweiter Stelle.

Der Vorteil f�r den Kunden, beim Mehrfachagenten kann er zumindest zwischen 2 oder 3 Angeboten vergleichen und sich hieraus das f�r ihn beste Angebt heraussuchen. Dennoch bleibt das Angebot klein und der Kunde kann nur geringf�gig �ber den ber�hmten Tellerrand hinaus schauen.

Auch ein Mehrfachagent muss dem Kunden gegen�ber darlegen, f�r wen er t�tig ist. Dies sollte in der Regel bereits zu Beginn eines Beratungsgespr�ches erfolgen, so dass der Kunde wei�, mit wem er es zu tun hat.

Auch die Haftung ist beim Mehrfachagenten gleich der des Einfirmenvertreters. Als Angestellter hat der Vermittler seine Beratungs- und Dokumentationspflicht. Erf�llt er diese, so haftet die Versicherungsgesellschaft bei allen eventuellen Klagen und Problemen. Selbst�ndige Mehrfachagenten hingegen m�ssen, wie auch die Einfirmenvertreter, eine Beratungshaftpflichtversicherung abschlie�en.

Makler

Ein Makler ist ein Versicherungsvermittler, der nicht an eine oder mehrere Versicherungen gebunden ist. Ein Makler ist nur f�r den Kunden t�tig, nicht f�r eine bestimmte Versicherung. Im Gegensatz zu Ein-oder Mehrfirmenvertretern ist ein Makler ein Interessenvertreter des Kunden.

Seine Aufgabe besteht darin, mit dem Kunden gemeinsam einen Bedarf zu analysieren und dann die f�r den Kunden am besten geeigneten Versicherungen herauszusuchen. Der Vorteil f�r den Kunden besteht darin, dass er ein breit gef�chertes Angebot zur Verf�gung hat. Er kann vergleichen und die f�r ihn passenden Versicherung ausw�hlen. Kunde und Makler sind hierbei nicht an eine oder auch zwei oder drei Versicherungsgesellschaften gebunden.

Ein Versicherungsmakler handelt im Interesse des Kunden und begleitet ihn auch meist �ber den Abschluss hinaus. Mit ihm hat der Kunde einen zuverl�ssigen und unabh�ngigen Ansprechpartner an seiner Seite. Ob im Schadensfall, bei anstehenden K�ndigungen oder sonstigen Problemen, f�r einen Makler steht das Interesse des Kunden, nicht der Versicherungsagentur, im Vordergrund. Ein Makler ist ein ganz pers�nlicher und immer greifbarer Vertragspartner, der sich verpflichtet und berufen f�hlt, die f�r den Kunden beste L�sung zu finden.

Das Ger�cht, Makler w�ren zu teuer, stimmt nicht immer. Bei jedem Versicherungsabschluss k�nnen Geb�hren und Abschlusszahlungen anfallen, ob der Vermittler nun f�r eine oder mehrere Versicherungen oder auch unabh�ngig t�tig ist. Zudem k�nnen Versicherungsnehmer und Interessenten durch einen Versicherungsmakler bares Geld sparen. Durch den hier m�glichen Vergleich lassen sich die f�r den Kunden besten und auch g�nstigsten Versicherungen finden.

Makler sind Kaufleute nach dem HGB. Es gibt bestimmte Zugangsvoraussetzungen, die ein Makler erf�llen muss, um auch wirklich als Makler t�tig werden zu k�nnen und d�rfen. Ein Makler muss einen sogenannten Sachkundenachweis darlegen k�nnen. Dies kann z.B. das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlusspr�fung im Kreditwesen oder Versicherungsbereich sein. Des Weiteren muss ein Makler eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nachweisen. Diese tritt dann ein, wenn Kunden durch falsche oder l�ckenhafte Beratungen finanzielle Folgen entstehen. Erst dann darf er als Makler t�tig werden. Denn nur so ist gew�hrleistet, dass er auch seine Kunden gut und fachlich korrekt beraten kann. Und nat�rlich sollte ein Makler selbst geordnete finanzielle Verh�ltnisse besitzen und diese auch belegen k�nnen. Beweise hierf�r sind u.a., dass keine Mahnverfahren, Insolvenzverfahren oder sonstige Vollstreckungen zu der Person vorliegen. Auch die Schufa kann hier eine n�tzliche Informationsquelle sein. W�re eine Person finanziell einmal oder auch mehrfach hochgradig negativ aufgefallen, so w�rde die Schufa solche Angaben beinhalten.

Versicherungsvermittler von Banken und Kreditinstituten

Versicherungsvermittler, die im Namen einer Bank bzw. eines Kreditinstitutes t�tig sind, sind in der Regel auch Einfirmenvertreter. Fast jede Bank hat ihre Verbundpartner, so auch im Versicherungsbereich. Hier werden dann meist Versicherungen einer Versicherung angeboten, so dass die Versicherungsvermittler hier f�r ein Unternehmen t�tig sind und handeln. Obwohl diese Vermittler die Produkte der jeweiligen Verbundversicherung verkaufen, sind sie meist jedoch Angestellte des entsprechenden Kreditinstituts. Das Gute hieran ist, hier erhalten Kunden dann alle Finanzdienstleistungen aus einer Hand.

Wirtschaftsdienste

Wirtschaftsdienste besch�ftigen in der Regel mehrere Finanzdienstleister auf freiberuflicher oder selbst�ndiger Basis. Bei diesen Finanzdienstleistern handelt es sich dann meist auch um sogenannte Makler. Auch hier werden Versicherungsprodukte der verschiedensten Versicherungsunternehmen angeboten. Wirtschaftsdienste sind in der Regel unabh�ngige Finanzdienstleister, die im Sinne ihrer Kunden handeln und versuchen, deren W�nschen und Bed�rfnissen gerecht zu werden. Sowohl im Versicherungsbereich als auch in allen anderen Finanzbereichen sind Wirtschaftsdienste kompetente und zuverl�ssige Ansprechpartner.

Versicherungsarten

Grob eingeteilt kann man mit Versicherungen Personen, Sachen und Verm�genswerte absichern. Hieraus leitet sich dann auch die Einteilung der Versicherungsarten ab:

  • Personenversicherungen, z.B. bei Krankheit oder Unfall
  • Sachversicherungen, z.B. bei Feuer, Hagel, Sturm
  • Verm�gensversicherungen, z.B. bei Verdienstausfall

Individualversicherung

Individualversicherung bedeutet, dass eine Versicherung durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen zu Stande kommt. Im Unterschied zu den sogenannten Sozialversicherungen besteht bei den meisten Individualversicherungen keine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer hier in den meisten F�llen frei entscheiden k�nnen, ob sie eine solche Versicherung abschlie�en m�chten. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt auch Individualversicherungen, bei denen eine Versicherungspflicht besteht. So m�ssen sich z.B. Menschen, die nicht �ber die Sozialversicherung krankenversichert sind, privat pflichtversichern. Auch Autohalter sind verpflichtet, eine KFZ-Haftpflicht, welche auch eine Individualversicherung ist, abzuschlie�en. Zudem gibt es auch Individualversicherungen, die f�r bestimmte Berufsgruppen Pflicht sind. So z.B. dann, wen ein bestimmter Beruf gewisse Gefahren und Risiken mit sich bringt.

Individualversicherungen werden in Personenversicherungen und die sogenannten Kompositversicherungen unterteilt. Personenversicherungen decken Risiken und Gefahren ab, die in einer Person selbst liegen. So z.B. die private Kranken- sowie Krankenzusatzversicherung, die private Rentenversicherung oder auch Lebensversicherungen. Zu den Kompositversicherungen z�hlen u.a. Haftpflichtversicherungen, KFZ-Versicherungen und Sachversicherungen im Allgemeinen. Kompositversicherungen dienen also der Absicherung von Sachwerten sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Kompositversicherungen sind also Sachversicherungen.

Sozialversicherung

Das Sozialversicherungsnetz ist ein System der Pflichtversicherungen. Bis auf wenige Ausnahmen besteht hier f�r alle Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht. Die Beitr�ge sind hier lohnbezogen und werden bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie �berwiegend auch bei der Pflegeversicherung zur H�lfte vom jeweiligen Arbeitgeber finanziert. Bei arbeitslosen Menschen werden diese Zahlungen dann von der Arge oder dem zust�ndigen Jobcenter �bernommen.

Die hieraus resultierende Zwangsmitgliedschaft soll die Grundversorgung der Bev�lkerung sichern. Hierbei spielen Gesundheitszustand und berufliche Risiken und Gefahren keine Rolle. Neben der verpflichteten Sozialversicherung hat jeder Mensch dar�ber hinaus die M�glichkeiten, sich durch weitere freiwillige Versicherungen gegen Risiken und Gefahren abzusichern. Hierbei handelt es sich dann wieder um die Individualversicherungen.

Neben Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung z�hlt auch die gesetzliche Unfallversicherung zu den Sozialversicherungen. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen wird die gesetzliche Unfallversicherung voll vom jeweiligen Arbeitgeber finanziert.

Tr�ger der Sozialversicherungen sind �ffentlich-rechtliche K�rperschaften. Diese sind juristisch eigenst�ndig und verwalten sich selbst. F�r jede Sozialversicherung gibt es staatliche Rechtsaufsichten. Hierzu z�hlen die Kranken- und Pflegekassen, die Unfallkassen sowie die deutsche Rentenversicherung.

Die Auszahlung bei den Sozialversicherungen richtet sich meist nach den erworbenen Anspr�chen. Dies ist z.B. bei der Rentenversicherung der Fall. Bei anderen wiederum erhalten alle im Versicherungsfall eine gleiche Sachleistung.

Die Entstehung der Sozialversicherung geht bis auf das Jahr 1883 zur�ck. In diesem Jahr entstand der erste Teil der Sozialversicherung, die Krankenversicherung. Im Laufe der Jahre kamen weitere Sozialversicherungszweige hinzu. Die Letzte im Jahre 1995, die Pflegeversicherung. Der Bereich der Sozialversicherungen ist ein Versicherungsnetz, das stetig w�chst, ausgebaut und perfektioniert wird. Im Vordergrund steht hier eine bestm�gliche Grundversorgung der gesamten Bev�lkerung.

Personenversicherung

Versicherungen unterscheiden sich nach der Art der Bedarfsentstehung. Hieraus ergibt sich dann die Unterteilung in Personenversicherungen sowie Sach- und Verm�gensversicherungen. Bei den sogenannten Personenversicherungen werden Risiken abgedeckt, die sich direkt auf eine Person beziehen. Das versicherte Risiko vollzieht sich mit Eintritt des Versicherungsfalls unmittelbar auf die versicherte Person selbst. M�gliche Ereignisse bzw. Versicherungsf�lle k�nnen hier z.B. der Tod, das Erleben eines vereinbarten Zeitpunkts, ein Unfall oder auch eine Krankheit.

Personenversicherungen lassen sich grob in 4 Unterkategorien aufteilen. Die erste Kategorie sind die Lebensversicherungen. Hierzu z�hlen die fondsgebundene Lebensversicherung, die kapitalbildende Lebensversicherung, die private Rentenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Risikolebensversicherung. Die 2. Kategorie umfasst alle Krankenversicherungen. Hierzu z�hlen die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversicherung und auch alle Zusatz- und Erg�nzungsversicherungen, so z.B. f�r Heilpraktiker, Sehhilfen oder auch Zahnersatz. Kategorie 3 beinhaltet die verschiedensten Formen der Unfallversicherung. Neben der gesetzlichen und der private Unfallversicherung z�hlt hier auch die Berufsunf�higkeitsversicherung hinzu. Die 4. und letzte Kategorie besch�ftigt sich mit Vorsorge und Altersvorsorge. Betriebliche Altersvorsorge, Riester Rente und auch die R�rup Rente geh�ren mit in die Kategorie der Vorsorge.

In der Regel wollen Menschen mit Personenversicherungen ihre eigene Person und ihre Angeh�rigen vor eventuellen Risiken bzw. deren finanziellen Folgen sch�tzen. Zwischen Versicherungsnehmer und einem ausgew�hlten Versicherungsunternehmen werden hier individuelle Vertr�ge abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Personenversicherungen oft als Individualversicherungen bezeichnet.

Nichtpersonenversicherung

Nach der Art der Bedarfsentstehung lassen sich Versicherungen in Personenversicherungen und Nichtpersonenversicherungen unterteilen. Die Nichtpersonenversicherungen beziehen sich auf Risiken, die nicht den Menschen direkt bedrohen. Bei den Nichtpersonenversicherungen handelt es sich um die Sach- und Verm�gensversicherungen. Ihr Ziel ist es, bestimmte Sachen oder auch Verm�gen vor m�glichen Risiken bzw. deren finanziellen Folgen zu sch�tzen.

Mit Hilfe der Sachversicherungen wollen Menschen ihr Hab und Gut absichern. So wird z.B. das Eigenheim mit einer Geb�udeversicherung vor den finanziellen Folgen durch Feuer, Sturm oder Hagel abgesichert. Durch die Hausratversicherung werden die Sachen im Haus abgesichert. Aber auch Versicherungen wie die KFZ-Versicherung oder sonstige Sachversicherungen geh�ren zu den Nichtpersonenversicherungen. Neben den Sachversicherungen z�hlen auch die Verm�gensversicherungen zu den Nichtpersonenversicherungen. So sind z.B. Haftpflichtversicherungen Verm�gensversicherungen.

Neben Sach- und Verm�gensversicherungen fallen zudem die sogenannten Rechtschutzversicherungen in die Kategorie der Nichtpersonenversicherungen. Hier liegt der Sinn darin, ein bestimmtes Interesse zu versichern. So z.B., wenn Menschen f�r die eigenen Interessenwahrnehmungen einen Anwalt ben�tigen. Eine Rechtschutzversicherung �bernimmt in diesem Falle die Kosten f�r Anwalt, Gericht etc., je nach Art des Vertrages.

Schadens- und Summenversicherung

Versicherungen werden auch nach der Art der m�glichen Schadensregulierung unterschieden. So lassen sich hier Schadensversicherungen von Summenversicherungen unterscheiden. Bei Schadensversicherungen �bernimmt die Versicherung im Schadenfall die Kosten in H�he des Schadens. Nat�rlich ist es hier erforderlich, dass der Versicherung die Kosten nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten oder eine Rechnung. Bei den Schadensversicherungen besteht ein sogenanntes Bereicherungsverbot. Das hei�t, der Versicherungsnehmer darf sich nicht aufgrund eines Schadens �ber die entstandenen Kosten hinaus durch die Versicherungsleistungen bereichern. Aus diesem Grund m�ssen Belege vorgelegt werden, aus denen die Schadensh�he eindeutig hervorgeht. Ein typisches Beispiel f�r eine Schadensversicherung ist KFZ-Versicherung. Nach einem Unfall legt der Versicherungsnehmer seiner Versicherung ein Gutachten oder eine Rechnung vor und diese �bernimmt dann in der Regel die Kosten. Oft werden bei Schadensversicherungen jedoch auch H�chst�tze vereinbart, �ber deren Wert hinaus die Versicherung dann nicht leistet und auch nicht leisten muss. Hier ist von Seiten des Versicherungsnehmers jedoch unbedingt drauf zu achten, dass hier keine Unterversicherung zu Stande kommt. In solch einem Fall m�sste ein Versicherungsnehmer trotz Versicherung im Fall der F�lle selbst noch draufzahlen, damit der Schaden reguliert werden kann.

Im Gegenteil zur Schadensversicherung wird bei der Summenversicherung immer eine vorher festgelegte Summe f�llig. Bei Vertragsabschluss setzen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft gemeinsam eine Schadenssumme fest. Tritt der Versicherungsfall ein, so wird diese Summe f�llig, unabh�ngig von den hierdurch entstandenen Kosten. Ein Bereicherungsverbot gibt es hier nicht. Die Summe wird individuell festgelegt. Zu beachten gibt es jedoch, je h�her die gew�nschte Summe, desto h�her sind auch die Beitr�ge. Lebensversicherungen, Berufsunf�higkeitsversicherungen oder auch Krankentagegeldversicherungen geh�ren zur Gruppe der Summenversicherungen.

Lebens- und Nichtlebensversicherung

Versicherungen lassen sich auch in Lebens- und Nichtlebensversicherungen unterteilen. Eine Lebensversicherung ist zum einen eine Personenversicherung, zum anderen aber auch eine Summenversicherung. Bei Fristablauf bzw. im Todesfall wird bei einer Lebensversicherung eine bestimmte Summe f�llig. Diese kann entweder als Einmalbetrag, hier spricht man dann von einer Kapitallebensversicherung, oder als monatliche Zahlung, hierbei handelt es sich um eine Rentenversicherung, geleistet werden. Mit Hilfe einer Lebensversicherung wird das finanzielle Risiko bez�glich der Ungewissheit �ber die Lebensdauer eines Menschen abgedeckt. Somit bietet eine Lebensversicherung finanzielle Sicherheit f�r die Hinterbliebenen im Todesfall und auch f�r den Versicherungsnehmer im Alter oder auch bei Berufsunf�higkeit.

Der Beitrag f�r eine Lebensversicherung setzt sich zusammen aus Risikobeitrag, Sparanteil und Betriebskostenbeitrag. K�ndigt ein Versicherungsnehmer vor Ablauf seine Lebensversicherung, so erh�lt er den sogenannten R�ckkaufwert der Versicherung. Hierbei handelt es sich um das angesparte Deckungskapital der Lebensversicherung.

Eine Kapitallebensversicherung zahlt im Versicherungsfall eine bestimmte Kapitalsumme. Die Summe errechnet sich aus der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme sowie einer sogenannte �berschussbeteiligung. Kapitallebensversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten. So gibt es sowohl die Kapitallebensversicherung f�r den Todes- als auch f�r den Erlebensfall. Auch eine Kombination ist m�glich. Des Weiteren gibt es die Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall f�r 2 gebundene Leben. Hierdurch k�nnen sich z.B. Ehepaare gegenseitig absichern. Bei der Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt wird bei Vertragsabschluss ein bestimmtes Ereignis festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Versicherungssumme fliesen soll. Das kann z.B. der Ausbildungsbeginn eines Kindes oder auch ein Studium sein. Um f�r eine Hochzeit finanziell vorzusorgen, kann eine Kapitallebensversicherung auf den Heiratsfall abgeschlossen werden.

Bei der Rentenversicherung erh�lt der Versicherungsnehmer ab einem festgelegten Zeitpunkt regelm��ige Zahlungen aus dieser Versicherung. Mit Hilfe einer solchen Versicherung k�nnen dann z.B. auch Versorgungsl�cken im Rentenalter geschlossen werden. Mit einer Rentenversicherung wird also privat die gesetzliche Rente aufgebessert.

Neben Kapital-und Rentenversicherung gibt es bei der Lebensversicherung auch noch Sonderformen. Mit fondsgebundenen oder auch aktiengebundenen Lebensversicherungen k�nnen sich Versicherungsnehmer zus�tzliche Gewinne auf dem B�rsenmarkt sichern. Allerdings kann es hier, in erster Linie bei den aktiengebundenen Lebensversicherungen, auch zu Verlusten kommen. Bei einer sogenannten dynamischen Lebensversicherung steigen ohne erneute Gesundheitspr�fung regelm��ig die Pr�mie und somit auch die H�he der zu erwartenden Leistungen.

Eine weitere Form der Lebensversicherung ist die Risikoversicherung. Diese sichert das Todesfallrisiko f�r einen bestimmten Zeitraum ab. Meist werden Risikoversicherungen bei Inanspruchnahme von Darlehen abgeschlossen. Hier spricht man dann auch von einer Restschuldversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit, so k�nnen Angeh�rige mit Hilfe der Versicherungssumme die Verbindlichkeiten begleichen. Nach Ablauf der Versicherung werden jedoch keine Leistungen an den Versicherungsnehmer gezahlt. Hierbei handelt es sich ausschlie�lich um eine Risikoabsicherung.

Grunds�tzlich wird jede Form der Lebensversicherung durch einen Vertrag abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer stellt einen Antrag bei einem Versicherungsunternehmen. Je nach Art der Lebensversicherung werden hier dann noch Gesundheitsfragen gestellt oder gar eine medizinische Gesundheitspr�fung erforderlich. Hiermit wollen sich die Versicherungen vor zu hohen Risiken sch�tzen. Der Vertrag kommt zu Stande, nachdem das Versicherungsunternehmen den Antrag des Versicherungsnehmers angenommen hat.

W�hrend eine Lebensversicherung keine Teil-oder Mehrfachsch�den abdeckt, so tun dies jedoch die Nicht-Lebensversicherungen. Daf�r verl�uft die Abwicklung bei den Lebensversicherungen meist schnell und reibungslos, da hier die entsprechende Sachlage, in der Regel der Tod, schnell durch den Totenschein nachzuweisen ist. Bei den Nicht-Lebensversicherungen hingegen kann sich die Abwicklung recht lange hinziehen. Dies liegt daran, dass gegen�ber den Versicherern die Sch�den genau dargelegt und auch bewiesen werden m�ssen. So kann z.B. die Erstellung eines Gutachtens viel Zeit in Anspruch nehmen.

Gewerbliche Versicherung

Neben den Personen- und Sachversicherungen gibt es auch noch Industrie- und Gewerbeversicherungen, die zu den Individualversicherungen z�hlen. W�hrend bei den privaten Versicherungen meist Standardvertr�ge gelten, muss bei den gewerblichen oder industriellen Versicherungen oft individuell gehandelt und verhandelt werden. Industrie- und Gewerbeversicherungen dienen der Absicherung von Risiken im gewerblichen und industriellen Bereich.

Ein typisches Beispiel f�r eine gewerbliche Versicherung ist die sogenannte Transportversicherung. Firmen, die f�r Kunden bestimmte Sachen transportieren, �bernehmen hierf�r so lange auch die Verantwortung. Im Schadensfall, sei es z.B. durch einen Unfall oder eine Unachtsamkeit, �bernimmt hier in der Regel dann die Transportversicherung die Schadenskosten. Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Baugewerbe. Die sogenannte Bauleistungsversicherung tritt dann in Kraft, wenn es bei Bauleistungen zu Sch�den kam, die laut Vertrag von der Versicherung �bernommen werden.

Es gibt viele Versicherungen im Industrie- und Gewerbebereich. Welche Versicherungen f�r welchen Betrieb geeignet sind, h�ngt nat�rlich auch von der Art des Betriebes ab. Grunds�tzlich ist es aber nat�rlich wichtig, alle Personen, Sachen und Verm�gen ausreichend abzusichern. Oft werden hier wichtige Versicherungen vergessen oder es wird am falschen Ende gespart. Kommt es dann zum Fall der F�lle, m�ssen die Unternehmen selbst tief in die Tasche greifen. Eine Rechtschutzversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Absicherung des vorhandenen Fuhrparks sollten in keinem Fall fehlen. Ebenso wenig eine Unfallversicherung f�r die Angestellten, eine Geb�udeversicherung sowie eine Inventarversicherung. Das Angebot ist gro�, die Bed�rfnisse sehr unterschiedlich. Eine individuelle Beratung vom Fachmann des Vertrauens kann hier sehr wichtig und entscheidend sein. Wichtig ist auch, die Dringlichkeit solcher Versicherungen in keinem Fall au�er Acht zu lassen. Sonst k�nnen im Schadensfall solch derart hohe Kosten entstehen, die, insbesondere bei kleineren Gewerben, das Aus bedeuten k�nnen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Neben ihrer eigenen Person, ihren pers�nlichen Sachen und ihrem Verm�gen wollen oder m�ssen Menschen auch Risiken im Zusammenhang mit ihren geliebten Vierbeinern abdecken. Hier ist die Tierhalterhaftpflicht die wohl bekannteste und g�ngigste Variante.

Durch Bisse, Tritte, Kratzen oder durch Tiere verursachte Unf�lle kann es schnell zu erheblichen Sch�den kommen. Die finanziellen Folgen k�nnen den Tierhalter bzw. den Verantwortlichen oft an die finanziellen Grenzen bringen. Durch den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung k�nnen sich Tierhalter gegen diese finanziellen Risiken absichern.

W�hrend kleine Haustiere inkl. Bienen �ber die Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert sind, bed�rfen gr��ere Tiere wie z.B. Hunde oder Pferde einer gesonderte Absicherung. Auch andere Tiere wie Schlangen oder Reptilien fallen in die Kategorie Tierhalterhaftpflicht. W�hrend es bei einigen Tieren eine freiwillige Sache ist, m�ssen andere Tierarten in jedem Fall durch eine solche Versicherung abgesichert werden. Nicht nur bei den Versicherungen f�r Menschen, auch hier lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. Auch im Bereich der Tiere gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, Formen und Varianten, auch die Preise variieren. Vergleichen kann sich hier auszahlen. Sowohl bez�glich der Leistungen als auch der Preise lohnt sich hier der Vergleich

Auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung wird zwischen Personensch�den, Sachsch�den und Verm�genssch�den unterschieden. Wird ein Mensch durch ein Tier verletzt, z.B. durch einen Biss oder einen Tritt und entstehen hierdurch Kosten wie z.B. Behandlungskosten beim Arzt, dann handelt es sich um einen Personenschaden. Von einem Sachschaden spricht man, wenn Dinge oder Gegenst�nde zu Schaden kamen. Dies kann z.B. ein kaputtes Auto sein, eine zerbissene Hose oder auch ein demolierter Gartenzaun. War ein Schaden durch ein Tier so gro�, dass es f�r den Besch�digten weitere finanzielle Folgen gibt, dann handelt es sich auch um einen Verm�gensschaden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine Person so schwer verletzt wurde, dass sie nicht mehr arbeiten kann und somit weniger Geld zur Verf�gung hat.

Eine besondere Problematik bei der Tierhalterhaftpflicht sind die sogenannten Kampfhunde. Viele Versicherer weigern sich, Haftpflichtversicherungen f�r solche gelisteten Rassen abzuschlie�en. Sie scheuen das Risiko. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt Versicherungen, die hier jeden Fall individuell beachten. Nicht jeder Kampfhund ist auch gef�hrlich. So haben Halter solcher Hunde auch die M�glichkeit, eine geeignet Versicherung f�r ihren Hund zu finden.

Beim Abschluss einer solchen Versicherung wird u.a. auch eine Deckungssumme festgelegt. Es empfiehlt sich, diese nicht unter 3 Millionen Euro anzusetzen, da die Kosten im Fall der F�lle schnell ins Unermessliche steigen k�nnen. Des Weiteren k�nnen bei Vertragsabschluss auch Zusatzleistungen gew�hlt werden. So k�nnen z.B. Jungtiere bis zu einem gewissen Alter mit dem Muttertier mitversichert werden.

Versicherungen vergleichen

Es gibt unz�hlige Versicherungsunternehmen und Arten auf dem Markt. Das Angebot ist gro�, vielf�ltig und nur schwer �berschaubar. Auf der Suche nach einer passenden Versicherung lohnt es sich immer, mehrere Angebote zu vergleichen. Hier haben Versicherungsnehmer unterschiedliche M�glichkeiten. W�hlen Interessenten z.B. die Hilfestellung eines Maklers, so bietet dieser automatisch einen Vergleich einzelner Versicherungen verschiedener Versicherer an. Auch bei Mehrfachagenten ist dies der Fall, jedoch in einem wesentlich kleineren Rahmen. Hingegen bieten Einfirmenvertreter in der Regel nur ein Angebot an, der Vergleich bleibt aus. Hier bietet jedoch vor Allem das Internet gute M�glichkeiten, um selbst Vergleiche zu erstellen.

Im Internet finden sich viele Seiten und Anbieter, die, meist sogar kostenlos, einen Vergleich zwischen verschieden Versicherern und Versicherungen erm�glichen. So kann jeder Versicherungsnehmer und Interessent sein erhaltenes Angebot bequem von zu Hause aus mit anderen Versicherungen vergleichen. Schnell und �bersichtlich zeigt sich dann im Vergleichsresultat, welche Versicherung die G�nstigste ist und wo das eigene Angebot steht. Hier ist es jedoch wichtig, nicht nur die Preise zu vergleichen, da hier auch oft die Leistungen oder sonstigen Vertragsinhalte variieren. Auch hier gilt, nicht Birnen mit �pfeln vergleichen zu wollen. Oft muss hier auch ein zweiter oder gar dritter Blick riskiert werden, um wirklich sinnvoll vergleichen zu k�nnen. Es empfiehlt sich, g�nstigere Angebote in jedem Fall immer zum eigenen Versicherungsvermittler mitzunehmen, um hier eventuell noch verhandeln zu k�nnen. Alles in Allem kann ein Vergleichen der Versicherungen und Anbieter bares Geld sparen und den eigenen Versicherungsschutz optimieren.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Ganz allgemein formuliert sind Vertragsbestimmungen bei Versicherungen Vereinbarungen, die den Vertragsinhalt bestimmen und regeln. Da es sich bei Versicherungen um ein Kollektivgesch�ft handelt, werden die allgemeinen Vertragsbedingungen in der Regel f�r alle Versicherungsnehmer gleicherma�en angewendet. Sie sind vergleichbar mit allgemeinen Gesch�ftsbedingungen und k�nnen somit f�r eine Vielzahl der Vertr�ge verwendet werden. Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gibt es auch noch die besonderen Vertragsbedingungen. Diese werden dann meist von Versicherungsnehmer und Versicherer individuell ausgehandelt.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Also sowohl von Versicherungsnehmer als auch von der Versicherung selbst. So regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen u.a., welche Leistungen der Versicherungsnehmer im Schadensfall erh�lt. Auch legen die allgemeinen Vertragsbedingungen bei Versicherungen fest, wie sich der Versicherungsnehmer im Fall der F�lle zu verhalten hat, z.B. wo er sich melden muss, was er vorlegen muss, welche Fristen gelten etc.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sollten beim Vergleichen von einzelnen Versicherungen unterschiedlicher Anbieter eine entscheidende Rolle spielen. denn hier zeigt sich schnell, was die einzelne Versicherung kann und leisten wird. So k�nnen diese allgemeinen Bedingungen zu einem wichtigen Vergleichskriterium f�r Versicherungsnehmer und Interessenten werden. Denn hier wird deutlich, was genau der Einzelne f�r sein Geld bekommt und auf was ein Anspruch besteht. Auch zeigt sich, welche Verpflichtungen man selbst als Versicherungsnehmer eingeht.

Versicherungsbeitr�ge

Versicherungsbeitr�ge, das sind die Zahlungen, die ein Versicherungsnehmer als Gegenleistung f�r den Versicherungsschutz an den jeweiligen Versicherer zahlt. H�he der Beitr�ge, F�lligkeiten und Zahlungsmodalit�ten regelt der Versicherungsvertrag. In der Regel werden bei den Zahlungsmodalit�ten Einmalzahlungen und regelm��ig wiederkehrende Zahlungen unterschieden. Regelm��ige Zahlungen k�nnen sowohl j�hrlich als auch halbj�hrlich, viertelj�hrlich oder auch monatlich gezahlt werden. Diese Entscheidung hat meist der Versicherungsnehmer selbst zu treffen. Hier sollte er jedoch nicht au�er Acht lassen, dass z.B. monatliche Zahlungen im Verh�ltnis mehr kosten als z.B. j�hrliche Zahlungen. Das liegt an den sogenannten Unterj�hrigkeitsaufschl�gen, die die Versicherer dann erheben. Diese decken den Mehraufwand, der aufgrund mehrerer Verbuchungen im Jahr auf Seiten der Versicherer entsteht. Werden die Beitr�ge nicht fristgerecht geleistet, so kann hier letztendlich der Versicherungsschutz erl�schen.

Wann und wie viel ein Versicherungsnehmer zu zahlen hat, ist ein Vertragsbestandteil eines jeden Versicherungsvertrages. Auch in Angeboten zu einer bestimmten Versicherung werden eventuelle Beitr�ge aufgef�hrt. So sind auch die Beitr�ge zu Versicherungen entscheidende Punkte, wenn es um einen Versicherungsvergleich geht. Hier sollten jedoch nicht nur die Beitr�ge alleine betrachtet und verglichen werden, sondern auch die jeweiligen Leistungen, die man f�r sein Geld erh�lt. Nur so ist ein wirklich aussagekr�ftiger Vergleich m�glich.

Deckung bei Versicherungen

Der Faktor Deckung ist ein wichtiger und zentraler Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages. Deckung bedeutet, bis zu dieser H�ge oder Grenze leistet das Versicherungsnehmen im Schadensfall maximal. Aus diesem Prinzip entsteht dann auch oft die sogenannte Deckungsh�he. Ein genauer Betrag, der die jeweilige Deckung anzeigt. Neben der �blichen und standardm��igen Deckungen, die in der Regel bei den einzelnen Versicherern f�r alle immer gleich sind, gibt es des Weiteren auch noch die Deckungserweiterungen sowie die Spezialdeckungen. Die genaue begriffliche Definition und Unterscheidung dieser beiden Deckungsarten ist nicht immer ganz einfach, da sich die begriffliche Abgrenzung oft von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.

Generelle Deckungserweiterungen

Unter der generellen Deckungserweiterung verstehen Versicherungen i.d.R. Pakete, die zum normalen Tarif hinzu gebucht werden k�nnen. W�hrend der normale Versicherungstarif die �blichen und g�ngigen Sachverhalten und Dinge absichert, k�nnen mit den Deckungserweiterungen weitere Risiken abgesichert werden. So kann z.B. zu einer normalen Hausratversicherung zus�tzlich das Packet Fahrrad hinzu gebucht werden. Oder auch bei der Krankenzusatzversicherung k�nnen oft viele Pakete als Deckungserweiterungen hinzu gebucht werden. Bei der Tierhalterhaftpflicht Jungtiere mitzuversichern, das ist auch eine Deckungserweiterung. Das Angebot bez�glich genereller Deckungserweiterungen ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Generelle Deckungserweiterung bedeutet also, dass eine autonormale Versicherung aufgepeppt wird. So handelt es sich des Weiteren z.B. auch bei der Absicherung der sogenannten erweiterten Elementarsch�den um eine Deckungserweiterung. Elementarsch�den werden durch Naturgewalten hervorgerufen, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag. Diese sind meist regul�r durch eine Geb�udeversicherung mit abgedeckt. Bei den erweiterten Elementarsch�den handelt es sich z.B. um Sch�den durch Erdbeben, Vulkanausbr�che, �berschwemmungen oder auch Erdrutsch und Lawinen. Diese Risiken deckt eine normale Geb�udeversicherung nicht ab, eine freiwillige Deckungserweiterung kann hier vor den finanziellen Folgen solcher Naturgewalten sch�tzen.

So k�nnen praktisch bei jeder Versicherung Deckungserweiterungen m�glich sein, die helfen, weitere individuelle Risiken abzusichern. Diese Deckungserweiterungen sind freiwillig und jeder Versicherungsnehmer muss hier f�r sich entscheiden, ob und welche Deckungserweiterungen er ben�tigt und auch bezahlen m�chte. Mit einem Vergleich verschiedener Angebote, ob durch einen Makler oder auch selbst im Internet oder durch verschiedene Angebote, k�nnen Interessenten auch hier sparen und kommen dennoch in den Genuss der erweiterten Deckungen. Diese M�he zahlt sich aus.

Spezialdeckungen

Unter Spezialdeckungen versteht die Versicherungsbranche im Allgemeinen alle in einer Versicherung enthaltenen Haftungen f�r Risiken, die keine Standardrisiken und auch keine Deckungserweiterungen sind. In der Regel werden Spezialdeckungen individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer verhandelt. Spezialdeckungen dienen dazu, dass sich eine Versicherung den Bed�rfnissen eines Versicherungsnehmers individuell anpasst. So kann ein Versicherungsnehmer sicher sein, dass seine Person, sein Hab und Gut und sein Verm�gen ideal auf ihn zugeschnitten abgesichert sind. Dort, wo die Deckungserweiterungen ihre Grenzen haben und es auch keine sonstigen passenden Versicherungen gibt, werden dann meist Spezialdeckungen vereinbart.

Nat�rlich erh�hen solche Spezialdeckungen den Regelbeitrag, da es sich hierbei um ganz spezielle Absicherungen und zus�tzlich abzusichernde Risiken handelt. Um hier dennoch m�glichst wenig Geld auszugeben, lohnt sich auch beim Wunsch nach Spezialdeckungen ein Versicherungsvergleich. Viele Versicherer bieten hier verschiedene M�glichkeiten an, die Preise k�nnen zum Teil stark variieren. Ein Vergleich kann sich also auszahlen und bares Geld sparen.

Einen wichtigen Teil der Spezialdeckungen bilden mittlerweile die sogenannten erneuerbaren Energien. Solaranlagen und Fotovoltaik z.B. kosten teils gro�e Summen Geld in der Anschaffung und sollten ausreichend abgesichert werden. Unwetter, Feuer oder sonstige Ereignisse k�nnen auch diesen hochmodernen Anlagen extrem schaden. Oft sind jedoch solche Anlagen nicht in der normalen Geb�udeversicherung mit inbegriffen. Eine Spezialdeckung muss her, so dass die Versicherung auch hier im Schadensfall greift.

Spezialdeckungen gehen �ber das normale Angebot der Versicherungen hinaus. So k�nnen z.B. auch die Absicherungen landwirtschaftlicher Geb�ude, Maschinen und Ausr�stungen unter Spezialdeckungen fallen. Ebenso fallen viele Gewerbe – und Industrieversicherungen in die Kategorie der Spezialdeckungen.

Regulierung

Unter Regulierung ist die Leistung einer Versicherung im Schadensfall zu verstehen sowie der gesamte Ablauf bis zur endg�ltigen Erledigung der Angelegenheit. Grob unterschieden werden hier Regulierungen, die in einer im Vertrag festgelegten Summe erfolgen (Summenversicherung), und Regulierungen, die in H�he des Schadens erfolgen (Schadensversicherungen). Egal, um welche Versicherung es sich auch handelt, um Versicherungsfall muss dieser zun�chst immer nachgewiesen werden, damit die Versicherung die Schadensregulierung auch �bernimmt.

Im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden unverz�glich zu melden. Bei vielen Versicherungen und Versicherungen gibt es Fristen, innerhalb denen ein Schaden zu melden ist. Ansonsten kann die Versicherung auch die Regulierung verweigern. Auch die Art, wie eine Schadensmeldung erfolgen muss, ist oft vorgeschrieben. So gibt es z.B. bei KFZ-Versicherungen bestimmte Telefonnummern, die im Schadensfall kontaktiert werden m�ssen. Oft m�ssen auch Formulare ausgef�llt werden, um den Schaden und den entsprechenden Hergang genau zu dokumentieren.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die H�he des Schadens festgestellt wird und auch bei der Versicherung belegt werden kann. Hier gilt das Bereicherungsverbot, d.h. der Versicherungsnehmer darf nicht versuchen, sich hier �ber den tats�chlichen Schaden hinaus zu bereichern. Ausnahmen bilden hier die Summenversicherungen, da hier im Versicherungsfall eine feste Summe ausgezahlt wird. Die H�he des Schadens kann durch Rechnungen, Gutachten oder Kostenvoranschl�ge nachgewiesen werden. Solche Belege m�ssen der Versicherung eingereicht werden. Nur so erlangt die Versicherung Gewissheit �ber Schaden und Schadensh�he. Bei Summenversicherungen reicht ein Nachweis, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Ein Beispiel hierf�r ist die Vorlage der Sterbeurkunde bei einer Lebensversicherung.

Wurde ein Versicherungsfall ordnungsgem�� gemeldet, bestehen keine Zweifel am Hergang und steht die Schadensh�he in plausiblem Rahmen fest, so reguliert die Versicherung in der Regel den Schaden ohne Probleme und Zeitverz�gerungen. Zweifelhafte Schadensherg�nge, �berh�hte Rechnungen oder geh�ufte Schadensmeldungen eines Versicherungsnehmers werden jedoch auch oft genauer unter die Lupe genommen. Hierzu verf�gen die Versicherungsunternehmen meist �ber interne Gutachter, Fachleute und Spezialisten, die in solchen F�llen einen zweiten Blick riskieren. Kommt es hart auf hart, kann es auch vorkommen, dass eine Versicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt. Dies muss jedoch seitens der Versicherung begr�ndet werden.

Die Regulierung selbst erfolgt dann meist durch eine Geldleistung. Hier wird entweder ein Betrag auf einem angegebenen Konto gutgeschrieben oder es wird ein Scheck ausgestellt. In seltenen F�llen aber begleicht auch die Versicherung direkt die Rechnung. Das ist jedoch die Ausnahme. Nach der Geldabwicklung ist auch die Schadensregulierung abgeschlossen.

Fazit

In der Versicherungsbranche gibt es unz�hlige Versicherungen und Versicherungsunternehmen. So unterschiedlich wie die Bed�rfnisse der Menschen, so unterschiedlich sind auch deren Angebote. Wenn auch Sie sich f�r den Versicherungsbereich interessieren, eine neue Versicherung brauchen oder Ihre bereits bestehende Versicherung wechseln m�chten, so scheuen Sie in keinem Fall den Vergleich. Ob in Eigenregie oder mit Hilfe eines Maklers, ein solcher Vergleich kann Ihnen bares Geld sparen und Ihnen zudem die f�r Sie passende und optimale Versicherung aufzeigen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie sich der Risiken, die Sie oder auch Ihre Familie betreffen, auch bewusst sind.